Verbot von Handys und Smartwatches
Wir möchten unseren Holdorfer Schülerinnen und Schülern eine ungestörte Lernatmosphäre ermöglichen. Dafür gilt es Ablenkungen durch elektronische Geräte zu vermeiden und die persönliche Interaktion sowie die Konzentration der Schülerinnen und Schüler zu fördern.
Zum Verbot zählen auch insbesondere Smartwatches für Kinder, auch wenn diese im so genannten „Schulmodus“ eingestellt sind.
Regelungen:
- Verbot von Handys und Smartwatches während der Schulzeit:
- Handys und Smartwatches dürfen grundsätzlich nicht mitgeführt werden.
- Erster Verstoß:
- Das Gerät wird für den Rest des Schultages eingezogen und kann nach Unterrichtsschluss bei der Lehrkraft oder im Büro abgeholt werden. (Für evtl. entstandene Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.)
- Weiterer Verstoß:
- Die Eltern werden schriftlich informiert. Bei weiteren Verstößen können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß § 61 NSchG ergriffen werden.

Unsere Schulordnung
